bestmögliche Absicherung
Als Hauseigentümer haben Sie stets mit vielen Risiken wie Feuer, Blitzeinschläge, Wasserschäden oder Glasbruch zu kämpfen. Mit einer leistungsstarken Wohngebäude-Versicherung können Sie sich entspannt zurücklehnen. Die 11experts AG ermittelt für Sie bestmögliche Absicherung für Ihr gesamtes Anwesen. Nicht nur Ihr Haupthaus, sondern auch Nebengebäude, Garage, elektrische Anlagen sowie sanitäre Installationen können Sie mitversichern.
Die meisten Schadensfälle der Wohngebäude-Versicherung sind auf Leitungswasser zurückzuführen: 1.150.000 Fälle wurden hier laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft im Jahr 2016 an die Versicherer gemeldet. Durch Sturm/Hagel verursachte Schäden folgen mit mit 400.000 Fälle bereits auf Platz zwei.
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Sie möchten mehr Informationen zum Thema oder Ihren Versicherungsschutz überprüfen lassen? Für Fragen oder Beratungswünsche zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir erstellen Ihnen kurzfristig ein unverbindliches Angebot.
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Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend, kann jedoch im Schadensfall die Rettung in der Not sein. Denn Schäden durch Einbruch, Naturgewalten, Überspannung oder Leitungswasser können jederzeit passieren und im Ernstfall hohe Wiederbeschaffungs- oder Instandsetzungskosten nach sich ziehen, die eine gute Hausratversicherung abfedern kann. Wir vergleichen für Sie die Tarife und entscheiden mit Ihnen, welchen Schutz Sie benötigen.
Glasversicherung intergrieren
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass Glasschäden jeglicher Art in der Hausratversicherung enthalten sind. Das stimmt nur bedingt, denn in der Regel werden Glasschäden lediglich im Rahmen der Hausratversicherung reguliert, wenn diese durch Brand oder Explosion entstanden sind. Das Schadensrisiko aufgrund von Durchzug, Wind, Sturm, Vandalismus oder gar Unachtsamkeit hingegen muss mit einer zusätzlichen Glasversicherung abgedeckt werden.
Achtung Kündigungsfristen
Beachten Sie bei der Kündigung Ihres bestehenden Vertrags die Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahrs, das meist mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.